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Allgemeine Informationen zum Ausstellungswesen des KfT
In unserem Klub gibt es eine Zuchtschauordnung, nach der nur Rassehunde, die in ein von der FCI anerkannten Zuchtbuch eingetragen sind, auf einer internationalen, nationalen oder Spezialzuchtschau ausgestellt werden dürfen.
Die Ausstellungstermine kann man auf den Seiten des KfT, den Westie-News (hier nur speziell für Terrier),oder auch beim VDH erfahren.
Auf den Ausstellungen wird getrennt nach Rüden und Hündinnen gerichtet und hier gibt es dann wieder eine Klasseneinteilung:
1. Jüngstenklasse 6 - 9 Monate
2. Jugendklasse 9 - 18 Monate
3. Zwischenklasse 15 - 24 Monate
4. Offene Klasse ab 15 Monate
6. Championklasse ab 15 Monate
7. Veteranenklasse ab 8 Jahre
In der Championklasse dürfen nur Hunde gmeldet werden, die bereitseinen Champion-Titel nachweisen können.
Gerichtet wird im Ring vom einem zugelassen Zuchtrichter in der Reihenfolge mit den Rüden beginnend
-Veteranen-, Jüngsten-, Jugend-, Zwischen-, Champion-, Offene Klasse.
Bei allen Veranstaltungen werden Formwertnoten vergeben:
Vorzüglich (V)
Sehr gut (SG)
Gut (G)
Genügend (Ggd)
Disqualifiziert (Disq)
In der Jüngstenklasse werden vergeben:
viel versprechend (vv)
versprechend (vsp)
wenig versprechend (wv)
Platzierungen:
Die vier besten Hunde einer Klasse werden platziert, sofern sie mindestens die Formwertnote "Sehr gut" erhalten haben. Vergeben werden 1., 2., 3., 4. Platz.
Ist das Richten in den einzelnen Klassen abgeschlossen, werden alle erstplatzierten Hunde, wieder getrennt nach Rüden und Hündinnen, nochmals in den Ring gebracht. Hier entscheidet sich welcher Hund eine Anwartschaft auf den Champion-Titel (CAC / VDH) bzw. eine Reserveanwartschaft (RCAC /RVDH
bekommt. Die Hunde in der Jugendklasse werden extra bewertet.
Vergabe von Titel und Anwartschaften: "KfT Jugend-Champion":
4 Anwartschaften (Jugend-CACs) von mindestens 3 verschiedenen Zuchtrichtern in 2 verschiedenen Landesgruppen.
"Deutscher Champion KfT":
Hier gibt es verschiedene Regelungen.
a): Dieser Titel wird einem Terrier zuerkannt, wenn 4 CACs von mindestens
3 verschiedenen Zuchtrichtern in mindestens 3 verschiedenen Landesgruppen vorgelegt werden können.
-Zwischen dem 1. und dem letzten CAC muß ein Mindestabstand von 1 Jahr und 1 Tag liegen.
-Mindestens 1 CAC muß von einer Nationalen oder Internationalen (CACIB) Rassehundezuchtschau bzw. der Klubsiegerzuchtschau zuerkannt worden sein.
Die weiteren Regelungen sind in der Zuchtschauordnung des KfT nachzulesen.
"Deutscher Champion VDH":
Der Titel wird an Rassehunde mit einem Mindestalter von 15 Monaten verliehen, wenn diese 5 VDH-Anwartschaften erhalten haben. Davon müssen mindestens
3 Anwartschaften auf Internationalen oder Nationalen Zuchtschaen errungen worden sein. Des Weiteren müssen die fünf Anwartschaften bei mindestens
3 verschiedenen Zuchtrichtern erworben worden sein. Zwischen der ersten und der letzten Anwartschaft müssen mindestens 12 Monate liegen.
Auch hier gibt es noch weitere Reglungen, die man unter den Vergabebestimmungen des Titels "Deutscher Champion VDH" beim VDH nachlesen kann.
Ausstellungen 2005
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